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Wissenswertes
Was ist Thermografie?
Die Infrarotstrahlung (=Wärmestrahlung) kann zwar über die Haut, nicht aber mit dem Auge wahrgenommen werden.
Alle Gegenstände mit einer Temperatur über dem absoluten Nullpunkt von -273° (also auch z. B. Eiswürfel) geben infrarote Wärmestrahlung ab. Die
Wärmestrahlung wird mit einer Infrarot-Kamera gemessen und in ein Wärmebild umgerechnet. Dieses Wärmebild kann ein qualifizierter Thermograf analysieren
und so Schwachstellen an einem Gebäude aufdecken.
Wann sollte eine Thermografie durchgeführt werden?
Um ein aussagefähiges Wärmebild zu erhalten sollte eine möglichst große Differenz zwischen Außen- und Innentemperatur herrschen. Daher sollte eine
Thermografie in der kalten Jahreszeit vorgenommen werden.
Kann ich eine Thermografie auch selbst durchführen?
Abgesehen davon, dass man für eine Infrarot-Kamera einen 5-stelligen Betrag aufwenden muss, sollten solche Aufnahmen nur von qualifizierten Fachleuten
durchgeführt werden, da die Interpretation der aufgenommenen Bilder ein hohes Maß an Fachwissen und Erfahrung erfordert.
Was sind Wärmebrücken?
Als Wärmebrücke bezeichnet man Bereiche in Bauteilen eines Gebäudes, durch den die
Wärme schneller nach außen transportiert wird als durch die anderen Bauteile.
Im Bereich von Wärmebrücken sinkt im Winter die raumseitige Oberflächentemperatur von Bauteilen ab. Bei Unterschreiten der
Taupunkttemperatur fällt Tauwasser (= Kondenswasser) aus. Somit besteht hier die Gefahr von Schimmelbildung.
Wärmebrücken führen außerdem zu höherem Heizwärmebedarf und damit zu höheren Heizkosten.
Was ist der Unterschied zwischen dem verbrauchs- und dem bedarfsorientierten
Energieausweis?
Beim verbrauchsorientierten Energieausweis wird der Energieverbrauch der letzten 3 Jahre zugrunde gelegt und vom Energieberater witterungsbereinigt umgerechnet.
Er soll zeigen, ob ein Gebäude einen gewissen Energiestandart erfüllt.
Für den bedarfsorientierten Energieausweis wird der energetische Zustand der Gebäudehülle (Dach, Außenwände, Fenster...) und der Heizungstechnik zugrunde
gelegt. Hierfür sind umfassende Informationen aufzunehmen und auszuwerten. Das Ergebnis der umfangreichen Berechnungen ist vergleichbar mit der Energieeffizienzklasse der
Elektrogeräte; d. h. hier können Gebäude unabhängig vom Nutzerverhalten miteinander verglichen werden.
Welcher Zeitplan gilt für den Einsatz des Energieausweises?
Die neuen Regelungen treten schrittweise in Kraft. Hier die wichtigsten Daten im Überblick:
- ab dem 01.07.2008 muss bei Vermietung/Verkauf für Gebäude, die vor 1965 erbaut wurden, ein Energieausweis vorgelegt werden
- Für später gebaute Immobilien und Gewerbeimmobilien gilt der Stichtag 01.01.2009
Welcher Ausweis für welches Gebäude?
Bis zum 01.10.2008 haben alle Hausbesitzer die Wahlfreiheit zwischen dem verbrauch- und dem bedarfsorientierten Energieausweis.
Nach diesem Stichtag benötigen Eigentümer
- bei 1 - 4 Wohneinheiten (Baujahr vor 01.11.1977) den Bedarfsausweis
- bei allen anderen Wohngebäuden besteht weiterhin Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
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